Beitragsordnung
des Vereins Förderverein Lauf e.V.

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
  2. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

  1. Die festgesetzten Beträge werden zum 01.Juli des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
  2. Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung auf das Vereinskonto 

§ 3 Beiträge

MitgliedsformBeitragshöheHöhe der
Aufnahmegebühr
Regelbeitrag  
Volljährige Mitglieder30 Euro0 Euro
   
  1. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
  2. Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
  3. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben.

§ 4 Vereinskonto

Zahlungen sind ausschließlich auf das Vereinskonto zu entrichten:

Förderverein Lauf e.V.
Kreissparkasse Köln
IBAN DE17 3705 0299 0137 2888 63

Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.